Teilzeitstudiengänge
Teilzeitstudium
Wenn Sie nicht Vollzeit studieren können oder wollen, haben Sie die Möglichkeit, ein Teilzeitstudium zu beantragen.
Grundlage für alle Regelungen zum Teilzeitstudium bildet die "Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums (TzO)" der TU Clausthal.
Momentan sind nur die unten aufgelisteten Studiengänge teilzeitgeeignet.
Ein Teilzeitstudium darf aufnehmen, wer eine oder mehrere der folgenden Gründe erfüllt (siehe § 3 Abs. 3 TzO):
- Betreuung eines Kindes oder Pflege von Angehörigen
- Eigenen Behinderung oder schwerwiegende chronische Erkrankung
- Herausragendes bürgerliches oder gesellschaftliches Engagement (z.B. Spitzensport)
- Mitarbeit in Gremien der studentischen oder akademischen Selbstverwaltung
- Eigene Erwerbstätigkeit von mind. 15 h/Woche
Das Teilzeitstudium wird jeweils für zwei aufeinander folgende Semester beantragt.
- Antragstellung muss vor Beginn der Rückmeldung für das kommende Semester erfolgen
- Ausnahme: Erstsemester und Hochschulwechsler können den Antrag bis spätestens 15.10. oder 15.04. stellen
Im Teilzeitstudium können max. 33 LP in zwei Semester erbracht werden. Siehe TzO
Besondere Regelungen für internationale Bewerberinnen und Bewerber
Wenn Sie aus einem Land außerhalb der EU kommen, können Sie in der Regel aus aufenthaltsrechtlichen Gründen nicht in Teilzeit studieren. Bitte melden Sie sich daher zwingend vor Antragstellung bei der Ausländerbehörde in Goslar.
If you are a Non-EU national, you usually may not study part-time due to regulations of the residence law. It is therefore imperative to make an appointment with the Foreigners' Registration Office in Goslar before submitting your application.